Steuertipp 143 für Selbständige: 300 EUR Energiepreispauschale (EPP)
Der Staat zahlt wegen der hohen Energiepreise 300,00 EUR pro Person. Das gilt für aktive Berufstätige (Arbeitnehmer oder Selbständige). Bei Selbständigen werden die 300,00 EUR von der Einkommensteuer-Vorauszahlung am 10.09.2022 abgezogen. In einigen Bundesländern verschickt das zuständige Finanzamt extra ein … Weiter