Steuertipp 58 für Selbständige und Unternehmen: Gartenparty mit Geschäftsfreunden
Betriebsausgaben für die Bewirtung und Unterhaltung von Geschäftsfreunden im Rahmen eines Gartenfests fallen nicht zwingend unter das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 des EStG. Dies ergibt sich aus einem aktuell veröffentlichtem Gerichtsurteil (BFH VIII R 26/14). … Weiter