Steuertipp 116: Eintritt eines Gesellschafters

Wenn Sie im Laufe eines Jahres Gesellschafter einer vermögensverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) werden, dann kann das auf Sie entfallende Beteiligungsergebnis für das gesamte Jahr zugerechnet werden. Dies muss bereits im Vorjahr vereinbart werden. Außerdem müssen alle Gesellschafter zustimmen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dies entschieden (IX R 35/17).  In … Weiter