Steuertipp 123 für Unternehmen: Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung bei der Überlassung von Hotelzimmern an Reiseveranstalter

Eine gute Nachricht für alle Reiseveranstalter, die an Hotels Geld für die Überlassung von Hotelzimmern bezahlen. Eine Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer entfällt. Aktuelles Gerichtsurteil (BFH III R 22/16) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat gegen eine Hinzurechnung entschieden. Sonst wäre der Unternehmensgewinn … Weiter