Steuertipp 72 für Unternehmen: Steuern sparen mit dem gesonderten Steuersatz bei Darlehen und mittelbarer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 20. Oktober 2016 VIII R 27/15 entschieden, dass Zinsen aus dem Darlehen eines mittelbaren Gesellschafters an eine Kapitalgesellschaft dem gesonderten Steuertarif des § 32d Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes in Höhe von 25 % unterliegen … Weiter