Tipp 78 für Unternehmer: Vorsicht bei Betriebsübertragung an Nachfolger

Als Unternehmer können Sie Ihr Unternehmen steuerneutral an einen Nachfolger übergeben. Behalten Sie sich aber nicht den Nießbrauch vor und führen die bisherige gewerbliche Tätigkeit fort. Einen solchen Fall entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 25. Januar 2017 X R 59/14. Gesetzlich geregelt ist das Thema der steuerneutralen Betriebsübertragung … Weiter