Arbeitsecke ist kein Arbeitszimmer und keine Privatnutzung bei Transportfahrzeug
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuell veröffentlichten Urteil zu den Themen Arbeitszimmer/Arbeitsecke und Privatnutzung von Unternehmensfahrzeugen Details geklärt. Ein berufliches Arbeitszimmer in der Privatwohnung oder im Privathaus wird wie bisher nicht anerkannt, wenn der Raum auch für private Zwecke genutzt wird. Grundsätzlich können die … Weiter