Steuertipp 57 für Selbständige und Unternehmen: Erweiterung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
In Ihrer Einkommensteuererklärung können Sie die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen eintragen. In einer Veröffentlichung hat das Bundesfinanzministeriums eine Erweiterungen bekannt gegeben. In Zukunft werden auch Kosten für ein angrenzendes Grundstück berücksichtigt, wenn die haushaltsnahe Dienstleistung oder die Handwerkerleistung dem eigenen Grundstück dienen. … Weiter