Steuertipp 60 für Selbständige und Unternehmen: Rechnungsberichtigung setzt nicht zwingend eine Rückzahlung der bezahlten Umsatzsteuer an den leistenden Unternehmer voraus
Stellen Sie sich vor, dass Sie ein Grundstück umsatzsteuerfrei an einen Mieter verpachten. In einem weiteren Mietvertrag vermieten Sie Inventar (Einrichtungsgenstände) an den Mieter, aber diesmal zuzüglich Umsatzsteuer. Der Mieter hat keine Vorsteuerabzugsberechtigung und bekommt somit die Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt erstattet. … Weiter