Steuertipp 86 für Unternehmen: Verlustabzug bei Gesellschafterwechsel
Das Bundesverfassungsgericht entschied im März 2017, dass Unternehmensverluste aus früheren Jahren nicht einfach gestrichen werden dürfen, wenn es einen neuen Gesellschafter bei einer Kapitalgesellschaft gibt. Das Finanzamt wollte die Verluste streichen. Normalerweise können Verluste aus vergangenen Jahren mit Gewinnen in künftigen Jahren verrechnet werden. Konkret … Weiter