Schlagwort: Verlustvorträge
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Steuertipp 157: Vorsicht bei Verschmelzung und Verlustvortrag!
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Das kann richtig teuer werden. Bei einer Verschmelzung werden zwei oder mehrere selbständige Unternehmen zu einem Unternehmen zusammengefasst. Beispiel: ein Gesellschafter hat alle Anteile an der A-GmbH und alle Anteile an der B-GmbH. Er will seine Unternehmensstruktur konzentrieren und verschlanken. Die A-GmbH soll mit der B-GmbH verschmolzen werden durch Aufnahme bei der B-GmbH. Die A-GmbH…
