Steuertipp 74: Verspätungszuschlag

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 17. Januar 2017 VIII R 52/14 entschieden, dass ein nicht ausreichend begründeter Ermessensverwaltungsakt (Verspätungszuschlag) nicht durch das Nachschieben einer Begründung geheilt werden kann. Zumindest dann, wenn er sich vor der Einlegung des Einspruchs bereits erledigt hat. Gegenstand des … Weiter