Steuertipp 126 für Selbständige und Unternehmen: Werbung auf Autos der Mitarbeiter
Aktuelles Gerichtsurteil Passen Sie auf, wenn Sie Ihre Mitarbeiter für die Anbringung von Werbung auf deren Privatfahrzeugen bezahlen. Das Finanzgericht Münster hat ihn einem aktuellen Urteil (Az. 1 K 3320/18 L) entschieden, dass es sich um Arbeitslohn handelt. Der Gerichtsfall … Weiter