Meine persönlichen Steuertipps für Sie
Steuertipp 150: weniger Steuern durch neue oder höhere Abschreibung
Sie vermieten seit vielen Jahren eine Immobilie, die sich seit mehr als 10 Jahren im Privatvermögen befindet? Dann kann es sinnvoll sein, die Immobilie in ein gewerbliches Vermögen einer Personengesellschaft zu überführen. Die... Weiterlesen
Steuertipp 149 für Selbständige und Unternehmen: steuerfreie Privatnutzung Mobiltelefon durch Mitarbeiter
Als Arbeitgeber können Sie Ihrem Mitarbeiter die Telefonkosten für einen Mobilfunkvertrag steuerfrei erstatten. Nach einem aktuellen Gerichtsurteil ist das auch möglich, wenn Sie das Mobiltelefon zuerst von dem Mitarbeiter zu einem minimalen Preis... Weiterlesen
Steuertipp 148 für private Verkäufer oder Vermieter auf Internetplattformen wie airbnb, amazon, ebay, etc.
Neu ab 2023 Ab dem Jahr 2023 kann das Finanzamt besser private Verkäufer auf Internetplattformen kontrollieren. Die Internetplattformen haben bis zum 31. Januar (erstmals 2024) eine Meldung über die Aktivitäten der Verkäufer im... Weiterlesen
Steuertippp 147: Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen ab 2023
Kleine Photovoltaikanlagen sollen ab dem 01.01.2023 von der Steuer befreit werden. Ein Gesetz ist in Planung. Änderungen an den geplanten Steuerbefreiungen sind möglich. Wahrscheinlich wird das Gesetzt erst kurz vor Jahresende endgültig von... Weiterlesen
Weitere Steuertipps finden Sie im Archiv
Wie digital ist Ihr Backoffice? Sparen Sie wertvolle Arbeitszeit: digitalisieren Sie Ihre Abläufe rund um Buchhaltung, Lohnabrechnung und Belegwesen – intelligent. Das ist auch für kleine und mittlere Unternehmen möglich. So haben Sie als Unternehmer mehr Zeit für Ihr originäres Geschäft. Wie, erfahren Sie in einem kostenlosen Informationsgespräch. Meine Kanzlei ist spezialisiert auf Selbständige/Unternehmen mit 3 bis 25 Mitarbeitern. Aus organisatorischen und zeitlichen Gründen ist die Neuaufnahme von Mandanten nur im folgenden Fall möglich: Selbstständige/Unternehmen, die vollständige und sortierte Monatsunterlagen (digital oder Papierbelege) bis zur Mitte des folgenden Monats einreichen.
Ihr Steuerberater Christian Müller aus Dortmund.