Monat: Dezember 2014
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Umsatzsteuer Metalle
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Seit dem 1. Oktober 2014 verlagert sich bei Lieferungen von Edelmetallen und unedlen Metallen grundsätzlich die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger. Bis 31. Dezember 2014 gilt eine Übergangsregelung, die vor einigen Tagen bis zum 30. Juni 2015 verlängert wurde. Das Finanzamt wird nicht beanstanden, wenn der leistende Unternehmer in der Übergangszeit den Umsatz versteuert.
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Steuertipps Jahresende 2014
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Ausschöpfung der Höchstbeträge für Kinderbetreuungskosten, Spenden, Mitgliedsbeiträge, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Sind die Höchstbeträge bereits ausgeschöpft, dann bringt die verzögerte Zahlung im nächsten Jahr Vorteile.