Steuerfreier Arbeitslohn
Ab 2015 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern lohnsteuerfrei Aufmerksamkeiten bis zu einem Wert von 60 EUR (Sachzuwendungen wie Blumen oder Buch) aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses […]
Ab 2015 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern lohnsteuerfrei Aufmerksamkeiten bis zu einem Wert von 60 EUR (Sachzuwendungen wie Blumen oder Buch) aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses […]