Monat: Januar 2016
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Steuern sparen mit einem häuslichen Arbeitszimmer
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Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können Selbständige und Unternehmen steuerlich geltend machen, wenn der Raum büromäßig eingerichtet ist und ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird. Kosten werden bis 1.250 € pro Jahr berücksichtigt. Mehr ist möglich, wenn das Zimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Betätigung bildet.
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Säumniszuschläge für Beitragsbescheid entfallen rückwirkend
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 20.01.2016 entschieden, dass Säumniszuschläge und Nebenkosten (Mahnkosten, Pfändungsgebühren, Auslagen) für einen Abgabenbescheid rückwirkend entfallen, wenn das Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz gegen den Abgabenbescheid gewährt.