Monat: September 2016
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Gesundheitsbewusstes Verhalten mindert nicht die Steuerabzugsbeträge
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Krankenversicherungsbeiträge können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung eintragen. Als sogenannte Sonderausgaben mindern die Beiträge das zu versteuernde Einkommen. Bietet Ihre Krankenkasse zur Förderung eines gesundheitsbewussten Verhaltens Bonusprogramme an? Dies kann z.B. ein Zuschuss für Gesundheitsmaßnahmen sein, die von Ihnen privat finanziert werden. Kontrollieren Sie den Steuerbescheid. Hat Ihr Finanzamt den Zuschuss mit den Krankenversicherungsbeiträgen verrechnet und deshalb nur geringere Sonderausgaben berücksichtigt? Dann sollten Sie…