Monat: Februar 2017
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Steuertipp 67 für Selbständige und Unternehmen: Minijob Ehepartner
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In vielen Unternehmen helfen die Ehepartner des Inhabers mit. Oft ohne Bezahlung. Machen Sie besser ein richtiges Arbeitsverhältnis aus der Tätigkeit und zahlen Sie Lohn aus. Dabei können Sie zusätzlich auch noch Steuern sparen. Am besten geht dies mit einem Minijob bis 450 EUR Lohn pro Monat.
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Steuertipp 66 für Selbständige und Unternehmen: Warenbestandsbewertung nach Inventur
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Bei der Inventur erfassen Sie Ihre Vorräte durch Zählen, Messen und Wiegen. Grundsätzlich sind gekaufte Waren mit den Anschaffungskosten und produzierte Waren mit den Herstellungskosten anzusetzen. Der Kauf oder die Produktion der Waren kann schon einige Zeit her sein. Wenn die Wiederbeschaffungskosten am Inventurstichtag niedriger sind, dann ergibt sich die Möglichkeit einer Wertabschreibung. Das mindert Ihren Gewinn und die Steuern.