Monat: August 2018
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Steuertipp 109 für Selbständige und Unternehmen: Rechnungsanschrift „Briefkastensitz“
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Rechnungsanschrift bei „Briefkastensitz“ Als Selbständiger oder Unternehmen bekommen Sie in der Regel von Ihrem Finanzamt Umsatzsteuer (oft auch Mehrwertsteuer genannt) erstattet, die in Ihnen ein anderes Unternehmen in Rechnungen ausweist. Das leistende Unternehmen muss in Rechnungen seine Anschrift angeben. Jetzt stellt sich die Frage, ob als Rechnungsanschrift ein „Briefkastensitz“ ausreicht. Sonst wäre die Anschrift anzugeben, unter der der leistende Unternehmer seine wirtschaftliche Aktivitäten entfaltet.…