Monat: November 2018

  • Steuertipp 115 für Unternehmer: Gesellschaftereinlage bei Bürgschaft spart Steuern

    Bürgschaft für Schulden der Gesellschaft durch Einlage vermeiden spart Steuern Sind Sie Gesellschafter bei einer Kapitalgesellschaft, z.B. GmbH? Und haben Sie sich für Schulden der Gesellschaft verbürgt? Dann ist ein aktuelles Gerichtsurteil (BFH IX R 5/15) für Sie interessant und hilft Steuern zu sparen. Mit einer Einzahlung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft können Sie die Inanspruchnahme der Bürgschaft vermeiden. Zweiter Vorteil ist,…