Monat: Juli 2019

  • Steuertipp 119 für Selbständige: Steuerbegünstigung bei Realteilung

    Steuerbegünstigung bei Aufgabe der selbständigen Tätigkeit Bei Beendigung Ihrer selbständigen Tätigkeit, z.B. als Rechtsanwalt in einer Sozietät, können Sie Steuern sparen. Es gibt eine Steuertarifbegünstigung gem. §§ 18 Abs. 3, 16 Abs. 4, 34 Abs. 2 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes für den anteiligen Aufgabegewinn aus der Sozietät. Voraussetzung für die Steuerbegünstigung … ist, dass Sie…