Monat: Februar 2020
-
Steuertipp 126 für Selbständige und Unternehmen: Werbung auf Autos der Mitarbeiter
—
von
Aktuelles Gerichtsurteil Passen Sie auf, wenn Sie Ihre Mitarbeiter für die Anbringung von Werbung auf deren Privatfahrzeugen bezahlen. Das Finanzgericht Münster hat ihn einem aktuellen Urteil (Az. 1 K 3320/18 L) entschieden, dass es sich um Arbeitslohn handelt. Der Gerichtsfall Ein Unternehmen schloss mit vielen Mitarbeitern Mietverträge über Werbeflächen an deren privaten Fahrzeugen ab. Die…