Diesen Tipp können Sie als Arbeitgeber mit jeder Art von Arbeitnehmern in die Tat umsetzen: mit Vollzeitbeschäftigten, Teilzeitbeschäftigten, Mini-Jobbern und Geschäftsführern.
Leistungen, die den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers verbessern oder der betrieblichen Gesundheitsförderung dienen, sind jährlich bis maximal 500 EUR pro Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Gefördert werden auch Zuschüsse des Arbeitgebers für Kurse außerhalb des Unternehmens. Wichtig ist, dass die Gesundheitsleistungen zusätzlich zum Arbeitslohn erbracht werden. Eine Gehaltsumwandlung oder ein Gehaltsverzicht ist nicht möglich.
Begünstigt sind Leistungen, die von den Krankenkassen als Präventionsmaßnahmen anerkannt werden, z.B.
- Rückenschule
- Ernährungskurse
- Stressbewältigung am Arbeitsplatz
- Nichtraucherkurs
Nicht begünstigt sind Wellnessaktivitäten oder die Mitgliedbeiträge im Fitness-Studio. Spezielle Kurse im Fitness-Studio können begünstigt sein.