Bundesfinanzministerium 2026
Das Bundesfinanzministerium hat in diesem Jahr seine Meinung zu Renovierungskosten aktualisiert. Das ist wichtig für Steuerzahler. Eine hohe Steuererstattung ist wahrscheinlich, wenn die Kosten im Jahr der Zahlung in voller Höhe berücksichtigt werden. Eine Verteilung der Kosten auf viele Jahre (oft 50 Jahre!) wirkt sich in den einzelnen Jahren nur wenig aus.
Darauf sollten Sie achten
Das Finanzamt orientiert sich an den Ausstattungsmerkmalen einer Wohnung. Es gibt vier Hauptausstattungsbereiche: Heizung, Sanitär, Elektroinstallation und Fenster. Wenn Sie bei mindestens drei der vier Bereiche wesentliche Verbesserungen vornehmen, dann erhöhen Sie den Standard. Die Kosten werden als Herstellungskosten eingestuft und über die sehr lange Nutzungsdauer verteilt (abgeschrieben).
Beispiel: Sie ersetzen die alte Gas- oder Ölheizung durch eine moderne Wärmepumpe, erneuern komplett die veraltete Ausstattung des Bades und tauschen die einfachen Fenster gegen neue mit Isolierung aus.
Ausnahme für Wärmedämmung
Die Wärmedämmung wird nicht beachtet, wenn es um die Standarderhöhung der vier Ausstattungsmerkmale geht. Deshalb werden diese Kosten grundsätzlich sofort berücksichtigt.
Achtung in den drei Jahren nach dem Kauf
Innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf gelten besondere Regeln. Die Renovierungskosten dürfen nicht 15 Prozent der Gebäudekosten überschreiten. Sonst werden alle Kosten nachträglich dem Gebäudekaufpreis zugerechnet und über sehr viele Jahre verteilt.
Lösung
Größere Renovierungen sollten erst nach mehr drei Jahren durchgeführt werden.