Autor: Christian Müller
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Steuertipp 147: Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen ab 2023
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Kleine Photovoltaikanlagen sollen ab dem 01.01.2023 von der Steuer befreit werden. Ein Gesetz ist in Planung. Änderungen an den geplanten Steuerbefreiungen sind möglich. Wahrscheinlich wird das Gesetzt erst kurz vor Jahresende endgültig von den Politikern beschlossen. Der Kaufpreis von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern soll in Zukunft mehrwertsteuerfrei sein und sich dadurch stark verringern. Die Registrierung als…
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Steuertipp 146: Grundsteuer sparen ab 2025
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Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Ich habe für meine Mandanten die Erklärungen zur Grundsteuer pünktlich zum 31.10.2022 an Finanzämter in mehreren Bundesländern gesendet. Jetzt kommen bereits die ersten Steuerbescheide von den Finanzämtern. Bescheide auf den 1. Januar 2022 über die Feststellung des Grundsteuerwerts und Bescheide auf den 1. Januar 2025 über die Festsetzung…
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Tipp 145 für Selbständige und Unternehmen: steuerfrei 3.000 EUR an Mitarbeiter zahlen
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Inflationsausgleichsprämie für Arbeitnehmer Als Arbeitgeber können Sie vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 steuerfrei 3.000 EUR an Ihre Mitarbeiter zahlen. Der Betrag muss zusätzlich zum normalen Lohn bezahlt werden. Es darf nicht auf steuerpflichtigen Lohn verzichtet oder verrechnet werden. Der Betrag kann in mehere Teilbeträge gestückelt werden. Zusammenhang zwischen Leistung und Preissteigerung An den Zusammenhang zwischen…
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Tipp 144 nur für Bestandsmandanten: Erklärung zur Grundsteuer für 100 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer (119 EUR gesamt)
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Dieser Beitrag ist nur für Bestandsmandanten. Bitte melden Sie sich rechtzeitig vor dem 31.10.2022, wenn ich die Erklärung zur Grundsteuer für Sie elektronisch an das Finanzamt senden soll. Es geht ziemlich einfach und schnell. Deshalb kann ich einen Preis von 100 EUR zuzüglich 19% Mehrwertsteuer anbieten. Für die Erklärung werden nur wenige Daten benötigt. Die…
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Steuertipp 143 für Selbständige: 300 EUR Energiepreispauschale (EPP)
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Der Staat zahlt wegen der hohen Energiepreise 300,00 EUR pro Person. Das gilt für aktive Berufstätige (Arbeitnehmer oder Selbständige). Bei Selbständigen werden die 300,00 EUR von der Einkommensteuer-Vorauszahlung am 10.09.2022 abgezogen. In einigen Bundesländern verschickt das zuständige Finanzamt extra ein Schreiben. Arbeitgeber bekommen die 300,00 EUR in voller Höhe vom Finanzamt ausgezahlt und geben Sie…
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Tipp 142 für Selbständige/Unternehmen: Rückzahlung der Corona-Soforthilfe
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Es gibt Neuigkeiten zur der Corona-Soforthilfe. Je nach der Größe des Unternehmen betrug die Hilfe 9.000 EUR, 15.000 EUR oder 25.000 EUR. Viele Selbständige haben bereits alles oder einen Teil zurückgezahlt. Die Frist für die Rückzahlung wurde in Nordrhein-Westfalen bis zum 30.06.2023 verlängert. Ich würde zunächst keine Rückzahlung leisten. Einige Selbständige haben innerhalb eines Monats…
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Steuertipp 141: die wichtigsten Informationen zur Grundsteuerreform
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Die Grundsteuer wird neu berechnet. Grundstückseigentümer haben in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Hierfür kann das Portal www.elster.de verwendet werden. Dafür müssen Sie sich in dem Portal registrieren lassen, was bis zu zwei Wochen dauern kann. Bei einfachen Fällen…
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Steuertipp 140 für Selbständige und Unternehmen: auch in 2021 hohe Erfolgsquote vor Gericht
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Das höchste deutsche Finanzgericht (BFH) hatte auch im letzten Jahr wieder viel zu tun. Dabei war die Erfolgsquote der Steuerpflichtigen unverändert hoch. Bei Revisionsverfahren, in denen die eigentlichen Sachfragen des Steuerrechts entschieden werden, lag sie bei 49 %.
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Steuertipp 139 für Selbständige und Unternehmen: zulässige Fehler im Fahrtenbuch
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Die Privatnutzung eines Firmenwagens wird pauschal mit monatlich 1% vom Listenneupreis des Autos berechnet oder mit einem Fahrtenbuch. Früher hat das Finanzamt sehr hohe Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch gestellt. In der letzten Zeit haben Finanzgerichte mehrere erfreuliche Urteile veröffentlicht und lassen kleine Mängel zu. Hier einige konkrete Beispiele: Kleine Mängel und Ungenauigkeiten, wenn sonst…
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Tipp 138 für Selbständige und Unternehmen: Zahlungsdaten automatisch von Amazon übernehmen und verarbeiten
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Ab August 2021 biete ich eine Verbesserung für alle Onlinehändler an, die ihre Artikel bei Amazon verkaufen. Mit meiner Software kann ich die Zahlungsdaten (Verkäufe, Zahlungen, Gebühren) direkt von Amazon übernehmen und automatisch verarbeiten.
