Besteuerungsverfahren wird vereinfacht

Der Bundestag hat am 12.05.2016 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens angenommen. In Zukunft müssen Sie die jährliche Steuererklärung erst bis Ende Juli des folgenden Jahres abgegeben werden. Sie haben zwei Monate mehr Zeit als bisher. Erstellt ein Steuerberater die Steuererklärung, dann ist diese erst bis Ende Februar des übernächsten Jahres abzugeben.

Bei Nichteinhaltung der Fristen ist mit einem Verspätungszuschlag von 25 EUR pro Monat zu rechnen. Der Verspätungszuschlag entfällt, wenn keine Steuer fällig wird oder eine Steuererstattung erfolgt.

Die Pflicht zur automatischen Vorlage von Belegen beim Finanzamt entfällt weitgehend. Sie müssen aber die Belege aufbewahren. In Einzelfällen kann das Finanzamt Belege anfordern.