Erleichterungen für Selbständige und Unternehmen beim Thema Mindestlohn

Sind Sie Arbeitgeber? Dann müssen Sie für die meisten Arbeitnehmer einen Mindestlohn von zur Zeit 8,50 pro Stunde zahlen. Hier in Dortmund wird wie in ganz Deutschland die Kontrolle des Mindestlohns vom Zoll durchgeführt. Als Arbeitgeber müssen Sie in bestimmten Branchen mit viel Schwarzarbeit und bei geringfügiger Beschäftigung die tägliche Arbeitszeit (Beginn, Ende und Dauer) der Arbeitnehmer innerhalb von sieben Tagen aufzeichnen. Die Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

Die Aufzeichnungspflicht entfällt bei Arbeitnehmern, deren verstetigtes regelmäßiges Monatsentgelt brutto 2 958 Euro überschreitet oder deren verstetigtes regelmäßiges Monatsentgelt brutto 2 000 Euro überschreitet, wenn Sie als Arbeitgeber dieses Monatsentgelt für die letzten vollen zwölf Monate nachweislich gezahlt haben. Für in Ihrem Unternehmen arbeitende Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Elterngilt die Aufzeichnungspflicht auch nicht.