Bei Selbständigen und Unternehmen fällt bis zu einem jährlichen Gewerbeertrag von 24.500 EUR pro Betrieb keine Gewerbesteuer an. Die Betonung liegt dabei auf „pro Betrieb“. Es kann sich also lohnen, einen Gesamtbetrieb in zwei oder noch mehr Teilbetriebe aufzuteilen. Die einzelnen Betriebe sollten möglichst unterschiedlich tätig sein. Bei gleichartigen Betrieben sind unterschiedliche Rechtsformen die Lösung. Ansonsten sollte bei gleichartigen Betrieben eine klare Trennung erfolgen, z.B. getrennte Buchführung, getrennter Materialeinkauf, getrenntes Personal.
Gewerbesteuer sparen
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