Häusliches Arbeitszimmer: 100% Ausgabenabzug

Bei einem häuslichen Arbeitszimmer versucht das Finanzamt oft, den steuerlichen Abzug der Ausgaben auf 1.250 EUR im Jahr zu beschränken oder vollständig zu streichen. Es wird dann unterstellt, dass ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der Tätigkeit bildet. Aktuelle Gerichtsurteile geben Hoffnung auf den Abzug der Kosten in voller Höhe. Mit cleveren Argumenten wird das Arbeitszimmer zum Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit.