Das Finanzgericht Münster hat ein positives Urteil für alle Selbständigen mit einem häuslichen Arbeitszimmer gefällt. Allerdings wurde die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen. Sind die Aufwendungen für die Modernisierung des Badezimmers wesentlich und erhöhen sie den Wert des gesamten Wohnhauses, gehören sie anteilig zu den Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer.
Ein Selbstständiger nutzte ausschließlich sein Arbeitszimmer im eigenen Haus. Er baute das Badezimmer im Haus um. Darüber hinaus wurden alle Türen des Flurs ersetzt und Maurer-, Maler- sowie Bodenarbeiten durchgeführt. Von den Umbaukosten machte der Selbständige einen Anteil in Höhe der Fläche des Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche als Betriebsausgaben geltend.