Die Prüfung ist auf das Wesentliche abzustellen. Ihre Dauer ist auf das notwendige Maß zu beschränken. Sie hat sich in erster Linie auf solche Sachverhalte zu erstrecken, die zu endgültigen Steuerausfällen führen können. Außerdem hat der Steuerprüfer zugunsten wie zuungunsten des Steuerpflichtigen zu prüfen.
Keine Angst vor einer Steuerprüfung
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