Liquiditätsvorteil Istversteuerung

Selbständige und Unternehmen müssen die Mehrwertsteuer aus ihren Umsätzen bereits an das Finanzamt abführen, wenn die Leistung erbracht wurde. Auf den Zeitpunkt der Zahlung durch die Kunden kommt es nicht an. Bei späten Zahlern ist dies ärgerlich und kann zu Liquiditätsschwierigkeiten führen, weil die Steuer an das Finanzamt aus der eigenen Tasche vorgestreckt wird. Im schlimmsten Fall kommt es zur Pleite. In drei Fällen kann beim Finanzamt beantragt werden, dass die Steuer erst nach Erhalt der Kundenzahlung fällig wird. Erstens bei einem Gesamtumsatz im Vorjahr von nicht mehr als 500.000 Euro. Zweitens bei einer Befreiung von der Buchführungspflicht. Drittens bei Umsätzen aus einer Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufs. Zu den freien Berufen gehören z.B. Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Heilpraktiker, Architekten oder Ingenieure.