Sie können die Kosten für ein Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus steuerlich geltend machen. Hierzu habe ich bereits Beiträge mit Tipps veröffentlicht. Der Bundesfinanzhof weist heute in einer Pressemitteilung darauf hin, dass die Kosten für Nebenräume (Küche, Bad und Flur) nicht berücksichtigt werden können, wenn die Nebenräume nicht unerheblich privat genutzt werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte mit Urteil vom 17. Februar 2016 X R 26/13 über ein solchen Fall entschieden.
Nebenräume beim häuslichen Arbeitszimmer
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