Säumniszuschläge für Beitragsbescheid entfallen rückwirkend

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 20.01.2016 entschieden, dass Säumniszuschläge und Nebenkosten (Mahnkosten, Pfändungsgebühren, Auslagen) für einen Abgabenbescheid rückwirkend entfallen, wenn das Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz gegen den Abgabenbescheid gewährt.