Steuertipp 159: Steuerfreie Gelegenheitsgeschenke

  • Übliche Geschenke zu besonderen Anlässen sind grundsätzlich von der Schenkungsteuer befreit. Besondere Anlässe sind z.B. Geburtstag, Hochzeit, Weihnachten, etc.
  • Im Gesetz steht kein Betrag als Wertgrenze. Bisher wurde unter anderem berücksichtigt, wie vermögend der Schenker ist. Ein reicher Mensch konnte daher auch ein teures Geschenk steuerfrei machen.
  • Ein Finanzgericht hat vor einigen Monaten eine neue Meinung geäußert: ein Ostgeschenk von 20.000 EUR wurde nicht mehr als üblich und damit als steuerpflichtig angesehen.
  • In Zukunft soll mehr entscheidend sein, was allgemein in der Bevölkerung als übliches Geschenk gilt. Das Vermögen des Schenkers soll keine Bedeutung haben.
  • Die steuerfreie Grenze könnte möglicherweise bei etwa 799 EUR liegen.

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