Bei einer gemischten Reise (private und geschäftliche Veranlassung) können die Kosten als Geschäftsausgabe berücksichtigt werden. Beispiel:
Ein Arzt mit eigener Praxis besucht einen Fachkongress in Paris. Er reist Montagfrüh an. Die Veranstaltung findet ganztägig von Mittwoch bis Donnerstag statt. Am Freitagabend reist er nach Hause zurück.
Die Kosten für eine Übernachtung (Mittwoch bis Donnertag) sowie die Kongressgebühren sind ausschließlich dem geschäftlichen Bereich zuzuordnen und daher vollständig als Geschäftsausgabe abziehbar. Die Flugkosten sind gemischt veranlasst und zu 2/5 abziehbar. Für die geschäftlich veranlassten Tage können außerdem Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen angesetzt werden. Ist der Arzt nicht nur Teilnehmer, sondern Mitveranstalter des Kongresses, dann sind die Kosten für die Hin- und Rückreise in voller Höhe abziehbar.