Steuern sparen mit geplanten Investitionen

Kleine und mittlere Unternehmen können vorab einen steuerlichen Abzugsbetrag bilden, wenn innerhalb der nächsten drei Jahren Investitionen geplant sind. Ab dem Jahr 2016 wird es einfacher. Eine konkrete Investitionsabsicht muss nicht mehr bestehen. Außerdem verlangt das Finanzamt nicht mehr, dass der Investitionsgegenstand konkret genannt wird und die voraussichtlichen Kosten angegeben werden.