Steuern sparen mit Kirchenaustritt

Kirchensteuer wird automatisch mit 8% oder 9% von der Einkommensteuer berechnet. Da kommt einiges zusammen. Bei hohen Einkommen besteht die Möglichkeit, ein Antrag auf Kappung (Begrenzung) zu stellen. Die beste Möglichkeit zum Steuern sparen ist der Kirchenaustritt. Diese Entscheidung sollte sich jeder gut überlegen. Wer austreten will, der muss je nach Bundesland bei verschiedenen Stellen eine Erklärung abgeben (z.B. beim Amtsgericht). Die Kirchensteuer darf nur noch bis zum Ende des Monats erhoben werden, der auf den Monat des Austritts folgt. Wer also am 20. Januar den Austritt erklärt, der zahlt in dem Jahr nur für einen Monat Kirchensteuer.