Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen mit geänderten Arbeitsverträgen

Machen Sie es so wie ein Betreiber eines Gartencenters und vereinbaren Sie schriftlich mit Ihren Arbeitnehmern, dass der Bruttolohn gesenkt wird und im Gegenzug steuerbegünstigte und sozialversicherungsfreie Sachleistungen (z.B. Tankgutscheine, Restaurantschecks, Kinderbetreuungszuschüsse, etc.) gewährt werden. Ab der Änderung dürfen Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge von den niedrigeren Bruttolöhne abführen. Der Rentenversicherungsträger beanstandete dies zwar bei einer Betriebsprüfung und forderte Beiträge auf der Grundlage der früher gezahlten Löhne nach. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat aber mit dem Urteil  L 11 R 4048/15 vom 10.05.2016 entschieden, dass die Änderung der Arbeitsverträge anzuerkennen ist.