Steuertipp 100 für Selbständige und Unternehmen: mehrere teure Geschäftswagen

Geschäftswagen sind grundsätzlich nicht preislich beschränkt

Selbständige und Unternehmen können ein schönes Auto als Geschäftswagen haben damit Steuern sparen. Das Finanzamt kann auch bei teuren Autos nichts dagegen tun, wenn Sie einige Punkte beachten. In meinem Steuertipp 96 habe ich z.B. etwas zu einem Maserati geschrieben.

Irgendwann ist aber die Grenze für Geschäftswagen erreicht

Ein Vermittler von Finanzanlagen hat total übertrieben (siehe Bundesfinanzhof X R 33/16). Zunächst bildete der Vermittler eine Rücklage von 260.000 EUR für den geplanten Kauf eines Maserati. Nach zwei Jahren war das Auto immer noch nicht angeschafft worden und die Rücklage wurde aufgelöst. Gleichzeitig wurden neue Rücklagen für insgesamt 3 Autos gebildet. Eine Limousine mit einem voraussichtlichen Kaufpreis von 400.000 EUR, ein Sportwagen für voraussichtlich 450.000 EUR und ein SUV für voraussichtlich 120.000 EUR. Bei einer steuerlichen Betriebsprüfung wurde die Rücklage für den SUV akzeptiert und der ist ja auch nicht gerade billig. Bei den anderen beiden Autos sperrte sich das Finanzamt und bekam vor Gericht Recht. Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nur mindern, wenn sie nach allgemeiner Auffassung angemessen sind. Der Vermittler hatte übrigens keine Mitarbeiter. Sein normaler Betriebsgewinn liegt im Streitjahr bei ungefähr 100.000 EUR.