Steuertipp 102 für Selbständige und Unternehmen: Firmenwagen für Ehefrau mit Minijob

Firmenwagen bei Minijob

Das Finanzamt zeigt sich geizig, wenn Sie Ihre Ehefrau mit einem niedrigen Lohn beschäftigen (Minijob) und ihr einen Firmenwagen zur Verfügung stellen, der auch privat genutzt werden darf. In diesem Fall wird das Arbeitsverhältnis nicht anerkannt. Für die Finanzbeamten ist es nicht üblich. Der Unternehmensgewinn wird dann um die Kosten für den Lohn und das Auto erhöht. Dies führt zu mehr Steuern.

Hoffnung durch eine neue Gerichtsentscheidung

Das Finanzgericht Köln entschied einen solchen Fall anders. Alle Kosten wurden anerkannt. Die Richter fanden die Gestaltung des Minijobs zwar ungewöhnlich, aber der Inhalt und die Durchführung des Arbeitsvertrages entsprächen noch dem, was mit einer fremden Person vereinbart würde. Das Verfahren geht in die Revision. Jetzt werden die Richter vom Bundesfinanzhof in München entscheiden müssen.