In meinem Steuertipp 86 hatte ich Sie bereits über einen Beschluss des Finanzgerichts Hamburg vom 29. August 2017 (Az. 2 K 245/17) informiert. Das Finanzgericht hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob Verluste aus früheren Jahren vollständig gestrichen werden dürfen. Es ging um den Fall, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 % der Anteile an der Gesellschaft übertragen werden.
Durch einen Beschluss vom 11. April 2018 (Az. 2 V 20/18) ging das Finanzgericht noch einen Schritt weiter und gewährt vorläufigen Rechtsschutz. Damit widerspricht das Gericht der Meinung der Finanzämter.
Das FG Hamburg erwartet, dass die gesetzliche Vorschrift nicht nur für die Zukunft, sondern auch rückwirkend für nichtig erklärt werde.