Verstoßen die hohen Nachzahlungszinsen gegen die Verfassung?
Bereits mit meinem Steuertipp 91 hatte ich Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen in der aktuellen Höhe geäußert. Der Bundesfinanzhof sieht dies auch so. Zumindest für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2015. Die Richter haben Aussetzung der Vollziehung gewährt (Aktenzeichen IX B 21/18).
Ein aktueller Fall: Zinsen in Höhe von 240.831 EUR sind Wucher!
In dem Streitfall forderte das Finanzamt nach einer Steuerprüfung Nachzahlungszinsen in Höhe von 240.831 EUR. Die Steuerpflichtigen hielten das für viel zu hoch. Der Bundesfinanzhof gab dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung statt, weil der Zinssatz von 0,5 % pro Monat realitätsfern ist und gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt. Seit langer Zeit sind Zinssätze stark gesunken. Davon kann jeder Sparer ein Lied singen.
Richter kritisieren Tatenlosigkeit der Politiker
Dem Gesetzgeber verpassten die Richter dann noch eine schallende Ohrfeige. Die Politiker müssen aus verfassungsrechtlichen Gründen überprüfen, ob der Zinssatz bei einem dauerhaften Niedrigzinsniveau herabzusetzen ist. Dies habe die Politik selbst auch erkannt, aber bis heute nichts getan.