Steuertipp 106 für Selbständige und Unternehmen: pauschale Lohnsteuer bei Gehaltsumwandlung

Aktuelles Gerichtsurteil zu pauschaler Lohnsteuer bei Gehaltsumwandlung

Passen Sie als Arbeitgeber auf, wenn Sie mit einem Mitarbeiter eine Gehaltsumwandlung vereinbaren und stattdessen pauschale Lohnsteuer auf den Arbeitslohn berechnen wollen. Das Finanzgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 24. Mai 2018 (Az. 11 K 3448/15 H (L)) entschieden, dass eine pauschale Lohnversteuerung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu Fahrtkosten und Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Internetnutzung nur zulässig ist, wenn diese Leistungen zusätzlich zum ursprünglich vereinbarten Bruttolohn erbracht werden. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, weil die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen wurde.

Worum geht es?

Sie können als Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern z.B. einen Zuschuss für die Nutzung des Internets oder für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auszahlen. Diese Zuschüsse können mit einer pauschalen Lohnsteuer abgerechnet werden. Bei einer Gehaltsumwandlung wird der normale Bruttoarbeitslohn des Arbeitnehmers um den Zuschussbetrag verringert. Das spart meistens Steuern und Sozialabgaben.

Meinung des Finanzamts und des Finanzgerichts Düsseldorf

Die Pauschalierung der Lohnsteuer kommt nur in Betracht, wenn die Zuschüsse zusätzlich zum normalen Arbeitslohn gewährt werden. Eine Gehaltsumwandlung ist schädlich.

Lösung

Warten Sie die endgültige Gerichtsentscheidung ab. Ansonsten geben Sie dem Arbeitnehmer bei der nächsten Gelegenheit statt einer Gehaltserhöhung besser einen steuerbegünstigen Lohnzuschuss.