Steuertipp 118 für Unternehmen: Umsatzsteuer einer Schwimmschule

Umsatzsteuer bei Schwimmkursen?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Zweifel, dass die Einnahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nach EU-Recht umsatzsteuerfrei sind. Deshalb wird der BFH dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegen. Das Aktenzeichen ist V R 32/18.

Was ist bisher passiert?

Eine GbR führte Schwimmkurse für Kinder durch. Die Zahlungen der Eltern wurden als umsatzsteuerfrei behandelt. Im deutschen Umsatzsteuergesetz gibt es keine Steuerbefreiung. Der Fall landete zunächst vor dem Finanzgericht. Das Finanzgericht verwies auf eine Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der EU und entschied für die Steuerfreiheit. Der Fall ging in die nächste Instanz.