Die Grundsteuer wird neu berechnet. Grundstückseigentümer haben in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Hierfür kann das Portal www.elster.de verwendet werden. Dafür müssen Sie sich in dem Portal registrieren lassen, was bis zu zwei Wochen dauern kann. Bei einfachen Fällen (unbebaute Grundstücke, Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen) gibt es eine vereinfachte Übermittlung über die Internetseite www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de. Papierformulare können Sie nur in Ausnahmefällen beim Finanzamt anfordern.
Die Bundesländer haben teilweise unterschiedliche Verfahren. Hier in Nordrhein-Westfalen wurden Informationsschreiben an die Grundstückseigentümer mit der Post versendet. In dem Schreiben stehen mehrere Daten für die Steuererklärung (Aktenzeichen, Grundbuchnummer, Bodenfläche und Bodenrichtwert). Für die Übermittlung benötigen Sie als zusätzliche Daten z.B. das Baujahr des Gebäudes (ab einem Baujahr von 1949), die Wohn- und Nutzfläche sowie die Anzahl der Garagenstellplätze.