Ab Juli 2025 bis Dezember 2027 können die Kaufpreise für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens schneller abgeschrieben werden. Die dreifache übliche lineare Abschreibung ist möglich. Maximal 30% pro Jahr.
Der Kauf eines neuen rein elektrisch betriebenen Fahrzeugs wird im Zeitraum von Juli 2025 bis Dezember 2027 steuerlich gefördert. Im Jahr der Anschaffung können bereits 75 Prozent des Kaufpreises abgeschrieben werden.
Bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, das keine CO2-Emissionen hat (reine Elektrofahrzeuge, inkl. Brennstoffzellenfahrzeuge), wird nur ein Viertel des Bruttolistenpreises/Kaufpreises berücksichtigt. Dies gilt bislang nur bei einem Bruttolistenpreis bis 70.000 EUR. Für Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, wird der Bruttolistenpreis auf 100.000 EUR erhöht. Den Vorteil können Arbeitnehmer und Selbständige nutzen.
Ab 2028 wird die Körperschaftsteuer von derzeit 15 Prozent um jeweils 1% jährlich auf 10 Prozent ab 2032 gesenkt.