Ich habe es schon immer gesagt und jetzt hat auch das höchste Finanzgericht in Deutschland dies getan. Der Bundesfinanzhof hat erhebliche Zweifel, dass die Richtsatzsammlung des Finanzamts für eine Schätzung geeignet ist. Begründet wird dies mit der fehlenden statistischen Repräsentativität der zur Ermittlung der Richtsätze herangezogenen Daten einerseits und dem kategorischen Ausschluss bestimmter Gruppen von Betrieben bei der Ermittlung der Richtsatzwerte andererseits.
Steuertipp 153: Steuerschätzung des Finanzamts
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