Steuertipp 156: Nebentätigkeit einer Immobilien-GmbH

Aus aktuellem Anlass weise ich nochmal auf die Nebentätigkeit einer Vermietungs-GmbH hin. Am besten konzentriert sich die GmbH nur auf die Verwaltung ihrer eigenen Grundstücke. Dann kann ein Antrag auf die vollständige Befreiung der jährlichen Gewinne von der Gewerbesteuer gestellt werden (erweiterte Grundstückskürzung). Nebentätigkeiten sind nur in wenigen Fällen zulässig. Die Finanzämter und Finanzgerichte in Deutschland sind sehr streng.

Das bekam eine GmbH zu spüren, die zwei Oldtimer hatte. Die Fahrzeuge wurden als Wertanlage gekauft und sollten später mit Gewinn verkauft werden. Einnahmen gab es noch nicht. Auch diese unentgeltliche Tätigkeit reichte aus, um die erweiterte Grundstückskürzung unmöglich zu machen.